Brutto Netto Rechner 2024: Ihr Gehaltsrechner (2024)

Firmenwagen Rechner

Was heißt eigentlich Brutto und Netto?

Das Nettogehalt entsteht dadurch, dass vom Bruttolohn Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden. Brutto beschreibt also das "rohe" Gehalt ohne jegliche Abzüge. Relevant wird dies erst für steuerpflichtige Arbeitnehmer.

Verdient ein Arbeitnehmer weniger als 520 Euro im Monat muss er keine Steuern zahlen. Dieser geringfügig bezahlte Job befreit ihn von allen Sozialversicherungspflichten.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Brutto und Netto Bedeutung
  2. Abzüge vom Bruttogehalt
  3. Steuerklassen
  4. Angaben für den Rechner
  5. Wichtige Begriffe
  6. Bestimmte Berufsgruppen
  7. Alle Ergebnisse

Ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer kann mit dem Lohnrechner ermitteln, wie viel Netto ihm monatlich vom Bruttolohn übrig bleibt. Das Nettogehalt ist letztendlich der Lohn, der dem Arbeitnehmer nach Abzug aller gesetzlichen Abgaben überwiesen wird.

Brutto und Netto einfach gemerkt

Brutto = Gehalt vor den Abzügen

Netto = Lohn, der dem Arbeitnehmer nach allen Abzügen überwiesen wird

Abzüge

Das Nettogehalt ist das um verschiedene gesetzliche Abzüge und steuerliche Abgaben verminderte Bruttogehalt. Folgende Abzüge und Beiträge werden vom Bruttolohn abgerechnet:

  • Lohnsteuer: Abhängig vom Bruttogehalt und der Steuerklasse
  • Kirchensteuer: 8 - 9% (bei Kirchenzugehörigkeit)
  • Krankenversicherung: 7,3% (allgemeiner Arbeitnehmerbeitragssatz)
  • Rentenversicherung: 18,6% (auf bis zu 7.100 Euro Monatsgehalt im Westen bzw. 7.300 Euro im Osten)
  • Pflegeversicherung: 3,05% (und ggf. 0,35% Kinderlosenzuschlag)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,5% (auf bis zu 7.100 Euro Monatsgehalt im Westen bzw. 7.300 Euro im Osten)

Der prozentuale Anteil der gesamten Abzüge vom Bruttolohn variiert. Das heißt, es lässt sich nicht pauschal sagen, wie viel Prozent vom Bruttogehalt abgezogen wird.

Rechnet man die Sozialabgaben zusammen, ergibt sich ein Wert von weit über 40%, der sich aber durch bestimmte Freibeträge und Entlastungen wieder verringern lässt. Mit dem Brutto Netto Rechner lässt sich die voraussichtliche Höhe der Abzüge unter Berücksichtigung der individuellen Faktoren und Freibeträge berechnen.

Steuerklassen und der Bruttolohn

Wie hoch die Lohnsteuer und mögliche Freibeträge ausfallen, hängt unter anderem von der Steuerklasse ab. Die Steuerklasse hat daher einen maßgeblichen Einfluss auf das Bruttogehalt. Mit welchem Familienstand man welcher Steuerklasse zugeordnet wird und wie sich das auf den Bruttolohn auswirkt, ist in der folgenden Übersicht dargestellt.

  • Steuerklasse 1 (Für kinderlose Alleinstehende): Ledige, geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Personen ohne Kinder
  • Steuerklasse 2 (Für Alleinerziehende): Zusätzlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3 (Für Verheiratete, kombiniert mit Steuerklasse 5): Höhere Freibeträge und geringere Abzüge als Steuerklasse 6
  • Steuerklasse 4 (Für Verheiratete): Automatische Steuerklasse nach der Eheschließung
  • Steuerklasse 5 (Für Verheiratete, kombiniert mit Steuerklasse 3): Kein Grund- oder Kinderfreibetrag
  • Steuerklasse 6 (Für Neben- und Zweitjobs ab 520 Euro): Zusätzlich zu einer anderen Steuerklasse, keine Freibeträge

Angaben im Brutto Netto Rechner

Mit Hilfe unseres Brutto Netto Rechners können Sie ermitteln, wie viel Geld Ihnen monatlich zur Verfügung steht. Dabei bieten wir zwei Berechnungsmöglichkeiten an: Die einfache Berechnung des Nettogehalts und eine detaillierte Variante, die eine noch präzisere Ermittlung des Nettolohns ermöglicht.

Angaben zur einfachen Berechnung

Für die einfache Berechnung werden die Pflichtangaben zu Ihrem Bruttolohn, Ihrem Geburtsjahr, Ihrer Steuerklasse und Ihrem Bundesland benötigt:

  • Bruttolohn: Bildet Grundlage zur Berechnung des Nettogehalts
  • Geburtsjahr: Wird benötigt, um Altersentlastungsbeträge zu berücksichtigen
  • Steuerklasse: Beeinflusst die Höhe der Steuerfreibeträge und Abzüge
  • Bundesland: Kann die Höhe von Freibeträgen und Abzügen beeinflussen

Angaben zur detaillierten Berechnung

Um Ihr detailliertes Nettogehalt berechnen zu können, müssen Sie beim Online Gehaltsrechner zunächst die Pflichtangaben machen. Darüber hinaus kann ein genaueres Ergebnis ermittelt werden, wenn Sie folgende Angaben ergänzen:

  • Kirchenzugehörigkeit: Zur Berechnung der Kirchensteuer
  • Kinder: Für den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung
  • Versicherungsart: Gesetzlich oder privat
  • Krankenkasse: (Bei gesetzlich Versicherten) zur Berechnung der Beitragshöhe
  • Monatlicher Versicherungsbeitrag: (Bei privat Versicherten) zur Berechnung der Beitragshöhe
  • Betriebliche Altersvorsorge: Zusatzrente, die über den Arbeitgeber erfolgt
  • Steuerfreibeträge: Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden
  • Geldwerter Vorteil: Zusätzliche Sachleistungen vom Arbeitgeber (z. B. Firmenwagen)

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, bekommen Sie mit einem Klick angezeigt, wie hoch der Nettolohn nach den Abzügen vom Bruttolohn auf monatlicher sowie auf jährlicher Basis voraussichtlich ist. Darüber hinaus beinhaltet das Ergebnis die Summe aller steuerlichen und gesetzlichen Abgaben in einer tabellarischen Übersicht.

Wichtige Begriffe zum Brutto Netto Rechner

Die wichtigsten Begriffe zum Thema Brutto Netto werden im Folgenden kurz und übersichtlich erklärt:

Abzüge

Unter dem Begriff Abzüge versteht man alle gesetzlichen und steuerlichen Abgaben, die vom Bruttogehalt einbehalten werden. Dazu gehören unter anderem die Einkommensteuer, Sozialabgaben, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wird vom Bruttogehalt abgezogen und trägt dazu bei, dass bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld gezahlt werden kann. Die Höhe der AV liegt seit 2020 bei 2,4% vom Bruttogehalt.

Brutto / Bruttogehalt / Bruttolohn

"Brutto" beschreibt das Gehalt vor Abzügen von Steuern und Sozialabgaben. Das Bruttogehalt wird vom Arbeitgeber bei Gehaltsverhandlungen angegeben.

Kinderfreibetrag

Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um einen monatlichen Steuervorteil, den Eltern als Lohnsteuerermäßigung geltend machen können. Der Kinderfreibetrag muss gesondert beantragt werden und kann nicht mit Kindergeld zusammen bezogen werden.

Kirchensteuer

Wer Mitglied einer Kirche ist, muss Kirchensteuern zahlen. Diese Steuer wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und beträgt je nach Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent.

Krankenversicherung

Der Abzug des Krankenversicherungsbeitrags wird direkt vom steuerpflichtigen Gehalt abgezogen und beträgt ca. 15 Prozent. Dadurch wird der Arbeitnehmer automatisch gesetzlich krankenversichert.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist der Teil der Einkommensteuer, der direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgetreten wird. Lohnsteuerpflichtig sind Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Die Höhe der Lohnsteuer wird je nach Steuerklasse berechnet.

Lohnsteuerjahresausgleich

Alle Einnahmen und Ausgaben werden durch den Arbeitgeber verglichen und verrechnet, sodass eine eventuelle Rückzahlung durch das Finanzamt erreicht werden kann. Der Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht mit der Steuererklärung gleichzusetzen.

Netto / Nettogehalt / Nettolohn

Vom Bruttogehalt werden Sozialabgaben und Steuern abgezogen. Was dann übrig bleibt, wird als Nettolohn bezeichnet.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sorgt dafür, dass nicht alle Kosten privat aufgebracht werden müssen, wenn man pflegebedürftig wird.

Rentenversicherung

Prinzipiell sind Arbeitnehmer zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenverssicherung verpflichtet. Einige Berufsgruppen wie beispielsweise geringfügig Beschäftigte, Richter, Freiberufler und Beamte sind von dieser Versicherungspflicht ausgenommen, können jedoch freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, um sich im Alter abzusichern.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag war als Steuer für den Wiederaufbau der neuen Bundesländer gedacht, wurde jedoch mittlerweile weitestgehend abgeschafft. Seit 2021 zahlen nur noch wenige Steuerzahler den Solidaritätszuschlag. Dazu gehören vor allem Besserverdienende und Körperschaften wie GmbHs.

Brutto Netto Berechnung für bestimmte Berufsgruppen

Für manche Berufsgruppen gelten anderen Abzüge und Freibeträge. Deshalb muss auch das Nettogehalt unter Umständen anders berechnet werden. Eine Übersicht über unsere Ratgeber zum Thema Brutto Netto Gehalt für bestimmte Berufsgruppen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Azubis

Beträgt das Bruttogehalt eines Auszubildenden über 520 Euro, muss auch er Steuern und andere Abgaben leisten. Wie die Nettoberechnung in diesem Fall funktioniert, erfahren Sie hier.

Freiberufler

Freiberufler haben keinen Arbeitgeber, der die Abfuhr der Pflichtabgaben übernimmt. Deshalb ist es für sie umso wichtiger, zu wissen, welche Abgaben sie in welcher Höhe leisten müssen.

Beamte

Das Nettogehalt von Beamten kann höher ausfallen, da sie keine Sozialabgaben zahlen und Sonderzahlungen erhalten können. Dafür müssen sie sich jedoch privat krankenversichern.

Minijob

Minijobber, die unter 520 Euro verdienen, müssen in der Regel keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Eine Ausnahme bildet die Rentenversicherung mit 3,9%, von der man sich jedoch freistellen lassen kann.

Teilzeit

Mit unserem Teilzeitrechner lässt sich das Nettogehalt anhand der wöchentlichen Arbeitsstunden und des Stundenlohns schätzen. Das erleichtert eine erste Einschätzung, ob sich die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit lohnt.

Werkstudenten

Wer neben dem Studium als Werkstudent arbeitet, verdient in der Regel mehr als 520 Euro. In diesem Fall muss er Steuern und Abgaben zahlen, kann jedoch bei unter 20 Wochenstunden von einigen Abgaben befreit sein.

Alle Ergebnisse

Alle Brutto-Netto-Ergebnisse von 600 Euro bis 8.000 Euro inklusive Sozialabgaben und Lohnsteuer finden Sie in unserer praktischen Übersicht:

Alle Ergebnisse

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Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Steuerentlastungen
  2. Gehaltsfrage: Grundlegende Begriffe zum Thema Gehalt
  3. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - § 5 Versicherungspflicht
  4. Bundesministerium der Finanzen: Lohn- und Einkommensteuerrechner

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